Freitag, 28. März 2014

Diskriminierung am Ausbildungsmarkt – Ausmaß, Ursachen und Handlungsperspektiven


Zentrale Ergebnisse
Beim Zugang zur Ausbildung sind die Chancen von Anfang an ungleich verteilt: Schüler mit einem türkischen Namen haben auch bei gleichen Noten und gleicher Eignung deutlich schlechtere Aussichten, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden, als Schüler mit einem deutschen Namen. Sie werden also bereits in der ersten Bewerbungsphase diskriminiert. Dies zeigen die Ergebnisse eines bundesweiten Korrespondenztests, den der SVR-Forschungsbereich für die vorliegende Studie durchgeführt hat. Dabei wurden jeweils zwei Bewerbungen von überdurchschnittlich qualifizierten männlichen Schülern mit deutscher Staatsangehörigkeit an insgesamt 1.794 Unternehmen verschickt, die mindestens einen Ausbildungsplatz für die Berufe Kfz-Mechatroniker/in oder Bürokaufmann/-frau zu besetzen hatten. Insgesamt wurden über 3.500 Bewerbungen versandt.
In Zahlen drückt sich die Diskriminierung folgendermaßen aus: Um eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhalten, muss ein Kandidat mit einem deutschen Namen durchschnittlich fünf Bewerbungen schreiben, ein Mitbewerber mit einem türkischen Namen hingegen sieben. Im Branchenvergleich ist die Benachteiligung beim Ausbildungsberuf Kfz-Mechatroniker stärker ausgeprägt. Einen wichtigen Einfluss hat aber auch die Unternehmensgröße: Die Diskriminierungsrate ist bei kleinen Unternehmen mit weniger als sechs Mitarbeitern deutlich höher als bei mittleren und großen Unternehmen.
Diskriminierung mindert Teilhabechancen und ist unter Gesichtspunkten der Integration unbedingt zu vermeiden. Auch die Unternehmen sollten Diskriminierung aus betriebswirtschaftlichen Gründen unbedingt vermeiden, denn dem angespannten Ausbildungsmarkt geht dadurch wertvolles Potenzial verloren. Mittelfristig gefährdet dies die Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland.
Um künftig Diskriminierungen zu vermeiden und dem Ziel der Chancengleichheit auf dem Ausbildungsmarkt näher zu kommen, stellt der SVR-Forschungsbereich eine Reihe von Handlungsempfehlungen in verschiedenen Bereichen vor. Sie berücksichtigen zentrale Erkenntnisse der Berufsbildungs-, der Vorurteils- und der Diskriminierungsforschung. Darüber hinaus stützen sie sich auf Befunde aus zwei Fokusgruppen mit Personalverantwortlichen deutscher Ausbildungsunternehmen, die für diese Studie durchgeführt wurden, und beziehen bewährte Ansätze aus der Praxis ein.
- gefördert von der Boch-Stiftung -
Die gesamte Studie ist [ hier ] herunterzuladen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen